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Informationen zu den Grundsteuer-Hebesätzen

Autorenbild: ProKommune WeidaProKommune Weida


Liebe Freunde, Liebe Mitbürger!

 

In der Stadtratssitzung vom 28.11.2024 musste über einen Tagesordnungspunkt abgestimmt werden, der auch uns nicht wohlgeschmeckt hat. Es ging um die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer.

Dabei wurde beschlossen:

- die Grundsteuer A - von bisher 330 % auf 450 %

- die Grundsteuer B - von bisher 450 % auf 540 %

- die Gewerbesteuer - von bisher 395 % auf 410 %

anzuheben.

Leider sind von dieser Erhebung ausnahmslos alle betroffen, vom Landwirt, Wald- und Garteneigentümer, über die Gewerbetreibenden, die Eigenheimbesitzer und –auf Grund der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Nebenkosten– bis hin zum Mieter.

Der Ursprung dieser Stadtratsentscheidung findet sich in der Grundsteuerreform, welche die Bundesregierung und Bundestag bereits 2019 beschlossen haben und deren Umsetzung in unserem Land ab dem Jahr 2022 erfolgte. Jeder Immobilienbesitzer wurde aufgefordert eine Feststellungserklärung zu seinen Grundstücken und Immobilien abzugeben, damit die Finanzämter neue Grundsteuermesswerte ermitteln konnten.

Diese hat jeder Grundstücks- und Immobilieneigentümer erhalten und nunmehr wurden die neu ermittelten Steuermessbeträge auch den Kommunen mitgeteilt. Wir berichteten in den sozialen Medien (z.B. Facebook) bereits ausführlich in unserer 5-teiligen Serie zur Grundsteuerreform im April 2022.

Auf Grund der Neufestlegung der Steuermessbeträge zeichnet sich eine signifikante Änderung der Grundsteuerbemessungsgrundlage für unsere Kommune ab.

Einige –vor allem Eigentümer von Alt-, gewerblichen sowie gemischt genutzten Immobilien– werden auf Grund der neuen Werte mit weniger Grundsteuern rechnen können.

Eigenheimbesitzer die neu gebaut oder grundsaniert haben; wohl mit höheren Messbeträgen. Dies ist einzelfallabhängig, kann jedoch jeweils zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen.

Fakt ist allerdings auch, dass auf Grund dieser Reform ein erhebliches finanzielles Loch im Haushalt der Stadt Weida klaffen würde, wenn die Hebesätze zur Grundsteuer nicht angepasste werden.

Unserer Kämmerer hat den Fehlbetrag ohne Hebesatzanpassung mit ca. 200.000,-€´beziffert.

Geld, welches als Direkteinnahme der Stadt Weida u.A. der Unterhaltung des Freibades, dem Erhalt der Osterburg und für viele andere freiwillige Leistungen fehlen würde. Diese Mindereinnahmen müssen irgendwie ausgeglichen werden.

Rechnerisch kann dies durch Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 573 % erfolgen. Dies hätte allerdings, wie vorstehend beschrieben, in der Hauptsache eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, vor allem für die Eigenheimbesitzer zur Folge.

In der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss kam daher von uns der Vorschlag, die finanzielle Last nicht nur auf wenige Schultern zu legen, sondern möglichst durch breitere Verteilung die Einzelbelastung zu verringern, indem wir den Hebesatz der Grundsteuer B weniger anheben, dafür aber auch Grundsteuer A und  Gewerbesteuer in ihren Hebesätzen erhöhen.

Sicherlich hat demnach der Gewerbetreibende auf dem ersten Blick eine höhere Steuerbelastung, allerdings muss hier festgehalten werden, dass eine Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer an die Einkommensteuer besteht, gewerblich genutzte Grundstücke grundsätzlich von der Grundsteuerreform profitieren und die Grundsteuer als solche bei Gewinn- und auch Überschusseinkünften steuermindernd abgezogen werden dürfen. Folglich empfinden wir diese Verteilung der Hebesätze als den einzig richtigen Weg.

Wir hoffen, wir konnten ein klein wenig Aufklärung über die Zusammenhänge der einzelnen Steuerarten und Hebesätze geben und vor allem aufzeigen, warum diese Steuererhöhung keinesfalls eine gewollte Entscheidung des Stadtrates oder der Stadtverwaltung ist, sondern lediglich die Umsetzung einer auch für uns nicht nachvollziehbaren Reformentscheidung aus Berlin und Erfurt.


Es grüßt

die Fraktion ProKommune im Stadtrat Weida

 
 
 

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